11. Oktober 2014 "Vom Kräutergarten auf den Markt"

11. Oktober 2014 "Vom Kräutergarten auf den Markt"

Auch vor unseren selbsthergestellten Produkten macht das Lebensmittelschutzgesetz nicht halt. Das wussten wir ja zwar, aber Alexandra Milesi hat uns heute anschaulich durch die Gesetzesparagraphen und -richtlinien geführt.

 

Während unserer Ausbildung an der Kräuterakadamie wurden zu diesem Thema oft Fragen gestellt, richtig Auskunft erhielten wir nicht immer zufriedenstellend. Eine gute Gelegenheit, das Angebot der Kräuterakademie anzunehmen, uns mit dieser Theamatik vertieft auseinanderzusetzen. 

Unser Halbwissen wurde entweder bestätigt oder entkräftet, aber spätestens jetzt wissen wir, wo wir genau nachfragen, nachschlagen oder nachsehen können, um Klarheit zu erhalten. Das Wissen, dass Alexandra Milesi auf Grund ihrer eigenen Ausbildung und ihrer Erfahrungen aus dem eigenen Hofladen und Verkäufen auf Märkten einbringen konnte, machten uns die Materie praktisch zugänglich.

Auf dem Weg zum Verkauf eines Produktes sind einige Punkte zu beachten, die einerseits vom Bund her geregelt sind, anderseits kantonal unterschiedlich gehandabt werden. Daher ist es wichtig, dass die kantonalen Richtlinien befolgt werden, den sie garantieren die Umsetzung der Bundesregeln. So ist es in einigen Kantonen klar geregelt, wie und wo ein Produkt produziert wird, in anderen Kantonen ist dies aber nur unklar wenn überhaupt durch eine Gesetz geregelt.

Aber nicht nur die Herstellung ist relevant, auch die Beschriftung der Produkte ist gesetzlich - kantonal auch unterschiedlich - geregelt. Jederzeit kann ein Lebensmittelinspektor Einsicht in ein Produktprotokoll oder ein Reinigungskonzept verlangen. Zudem helfen diese Unterlagen auch bei der Rückverfolgung eines Produktes, falls trotz aller Vorsicht, eine Beanstandung ansteht. Ebenfalls dient das Produktprotokoll auch als Hilfe bei der Erstellung der Produktetiketten. Auch hier verschaffte uns Alexandra Klarheit darüber, was alles auf einer Etikette oder einem Beipackzettel bei zu kleinen Verpackungen nachzulesen sein muss.

 

Nachdem wir uns am Morgen mit dem theoretischen Grundlagen auseinandergesetzt hatten, erteilt Alexandra drei Gruppen drei verschiedene Aufträge, um das erworbene Wissen praktisch an einem Produkt umzusetzten. Nach beratenden Gesprächen wurde gerüstet, abgewogen, gemischt, gefiltert, abgefüllt,beschriftet und attraktiv präsentiert.

Auftrag 1

 

 

Auftrag 2 und Auftrag 3 waren gleichermassen gestaltet, nur hiess es bei ...

 

Auftrag 2

ein Kräutersalz mit Schwerpunkt Salbei herzustellen ...

 

 

.. und bei

 

Auftrag 3

aus den vorhandenen Zutaten einen Sirup oder eine Konfitüre zuzubereiten.

 

Gemeinsam testeten wir den entstandenen Sirup, das Gewürzsalz und die Creme auf Geschmack, Aussehen, Etikette und Produktionprotokoll. Entstanden oder anstehende Fragen wurden dabei noch geklärt oder beantwortet, so dass wir jetzt mit vielen Informationen unsere eigenen Produkte unter die Lupe nehmen  und sie den gesetzlichen Anforderungen anpassen können.

Egal ob wir die Produkte geweblich oder privat nutzen, es lohnt sich, sich im Gesetzesdschungel auszukennen und die Vorlagen anzuwenden. 

Ob unsere Produkte einmal pro Jahr an einem Markt feil gehalten werden oder regelmässig als vorverpackte Ware im Gestell eines Anbieters stehen, sie sollen klar deklariert und nachvollziehbar sein.

Grabser-Gschengg-Trüggli